Wir sind eine rein therapeutische, kassenzugelassene Praxis und arbeiten ausschließlich nach ärztlicher Verordnung, d.h. wir werden nur dann tätig, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Im Schwerpunkt behandeln wir Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom bzw. diabetischer Fuß und/ oder Patienten mit neurologischen Schädigungen, sowie Patienten mit schmerzhaft eingewachsenen Zehennägel. 

Wir arbeiten interdisziplinär mit Diabetologen, Neurologen, Hautärzten und Orthopäden zusammen.




 

Gesetzlich versichert

Patienten mit dem Diabetischen Fußsyndrom und oder Patienten mit einer Neuropathie/ Polyneuropathie haben die Möglichkeit, nach entsprechender Indikation eine Heilmittelverordnung von ihrem Arzt zu erhalten. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Diabetologen oder Hausarzt. In diesem Fall rechnen wir selbständig mit den Kassen ab. Für den Patienten fällt eine Zuzahlung an; die Zuzahlung entfällt, falls der Patient einen Befreiungsausweis hat.


Privat versichert


Da wir ausschließlich nach ärztlicher Verordnung arbeiten, bedarf es sowohl bei Selbstzahlern als auch bei Privatversicherten eines Rezepts. Die Kosten der Behandlung tragen Sie zunächst selbst. Privatversicherte erhalten die Kosten in der Regel von Ihrer Kasse erstattet; um sicher zu gehen, halten Sie dennoch vor Beginn der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Privaten Krankenkasse.
Achten Sie darauf, dass auf dem Rezept die entsprechende Diagnose vorliegt sowie die Anzahl der erforderlichen Behandlungen.